Die Freiwilligendienste sind für die Johanniter eine wichtige personelle Ergänzung. Foto: Nadine Triebel

Hintergründe

Wegfall des Zivildienstes
Von 1956 bis 2011 bestand in Deutschland die im Grundgesetz (Art. 12a) verankerte Wehrdienstpflicht männlicher Staatsbürger. Im Jahr 2010 beschloss das Bundeskabinett, die Wehrpflicht zum Juli 2011 auszusetzen, da die Bundeswehr aufgrund fehlender Bedrohung nicht mehr zur Bündnis- und Landesverteidigung, sondern hauptsächlich als Krisenreaktionskraft bei Auslandseinsätzen benötigt wird. Die Wehrpflicht besteht zwar weiterhin, die Einberufung ist jedoch auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall beschränkt, d.h. zu Zeiten des Friedens werden keine Wehrpflichtigen eingezogen. 

Die Wehrdienstpflicht entfiel auch früher bereits, wenn man durch einen Musterungsarzt der Bundeswehr als untauglich eingestuft wurde. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten wollte, konnte sich alternativ für den waffenlosen Ersatzdienst, den Zivildienst entscheiden. Dieser wurde hauptsächlich in sozialen Bereichen, wie zum Beispiel in Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalten, geleistet. Die Zivildienstleistenden (Zivis) waren zum Beispiel in Behinderteneinrichtungen, im Rettungsdienst, in Pflegeheimen oder als Fahrer im Behindertenfahrdienst oder im Menüservice tätig. Von 2000 bis 2010 waren jährlich zwischen 78.000 und 136.000 junge Männer im Zivildienst beschäftigt. Mit dem Wegfall des Wehr- und Zivildienstes standen karitative und soziale Organisationen wie die Johanniter somit einer großen personellen Herausforderung gegenüber. 

Um dies aufzufangen, rief die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben, der 2011 eingeführt wurde. Ziel war es, neben den Freiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) eine weitere Möglichkeit zu schaffen, sich sozial zu engagieren. 

Freiwilligendienste BFD und FSJ

Die Freiwilligendienste sind eine gute Möglichkeit für Schulabgänger*innen, sich nach der Schule zu orientieren und sich Soft Skills wie zum Beispiel Selbstvertrauen, Teamfähigkeit oder Einfühlungsvermögen anzueignen. Die Freiwilligendienste ähneln sich in vielen Punkten, aber weisen auch einige Unterschiede auf. Gemeinsam haben sie unter anderem, dass die Freiwilligen beitragsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind und Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, Waisenrente und Wohngeld bestehen bleiben. Ein großer Unterschied zwischen den Diensten ist die Altersgrenze, die beim FSJ 26 Jahre beträgt, während der BFD allen Menschen unabhängig ihres Alters die Möglichkeit gibt, sich sozial zu engagieren und persönlich zu wachsen. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Infos und Unterschiede aufgelistet. 

Freiwillige werden in Erster Hilfe ausgebildet. Foto: Johanniter
Der Ausbilder zeigt die richtigen Griffe bei der Herzdruckmassage. Foto: Johanniter

Finanzierung

Die Träger bzw. Einsatzstellen der Freiwilligen erhalten eine Förderung durch den Bund sowohl im FSJ als auch im BFD. Das FSJ wird teilweise vom jeweiligen Bundesland zusätzlich gefördert. Die pädagogische Begleitung des BFD und FSJ wird vom Bund gefördert.

Herausforderungen 

Auch wenn die Zahlen der Freiwilligen auf den ersten Blick positiv sind, gibt es dennoch sehr starke regionale Unterschiede. 2019 waren im Landesverband Bayern 185 Freiwillige im Einsatz, im Landesverband Baden-Württemberg waren 129 Freiwillige tätig und für den Landesverband Nordrhein-Westfalen haben sich sogar 483 junge Menschen engagiert. Im Gegensatz dazu waren im Landesverband Berlin nur 81 und im Landesverband Sachsen-Anhalt/Thüringen nur 48 Freiwillige im Einsatz.

Leistungen und Erfolge

Auch wenn der Übergang vom Zivildienst zu den Freiwilligendiensten am Anfang etwas schleppend verlief, sind sie mittlerweile ein guter Ersatz. Wie man dem nachfolgenden Diagramm entnehmen kann, bewegen sich die Zahlen der Freiwilligen im gleichen Spektrum wie die Zahlen zu Zeiten des Zivildienstes.

Der Johanniter-Menüservice gehört zum Aufgabengebiet beim Freiwilligendienst. Foto: Johanniter

Schon gewusst?

Das Freiwillige Soziale Jahr wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Das freiwillige soziale Jahr wird pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle eines nach § 10 JFDG zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.

Johanniter | 4.1 Freiwilligendienste
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